Bestellschein und Mietvertrag

Bitte beim Ausfüllen Blockschrift oder Schreibmaschine verwenden!

Ich/ wir bestelle/n zu den mir/uns vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. der umseitigen Vertragsbedingungen und der genannten Preise,

Der Anbau des Ferienhauses in Norra - Kedum Mårbogården Vitsippan 3

S 53197 Lidköping in Schweden Telefon 0046-510-72021

Vom. .................... bis. ..................... ,also für ......... Woche/n

zu einem Preis von. 120,00 €/Woche Gesamtpreis: ........,....... €


Mieten Eheleute oder mehrere Parteien das Haus, bitte immer alle Mieter, die Ehefrauen und ggf. die Mitmieter angeben und diese mitunterschreiben lassen!

Gesamtpersonenzahl - Erwachsene: Kinder:



Name: Name:
Straße: Straße:
Wohnort: Wohnort:
Rufnummer: Rufnummer:
als Mieter/Mietergemeinschaft als Mieter/Mietergemeinschaft


Ich/wir erkläre/n ausdrücklich, daß ich/wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten habe/n und zu diesen Bedingungen bestellen. Mit dem Gerichtsstand Marburg oder nach Wahl des Vermieters bin ich/sind wir einverstanden.

Der Mietvertrag wird wirksam, wenn er von Familie Curdt bestätigt wurde. Bei Abschluß des Mietvertrages werden 25% des Gesamtpreises fällig.



Datum Unterschrift des Mieters
Unterschrift des Mitmieters







Vertragsbedingungen

1. Mietvertrag


1.1 Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Bei Abschluß des Mietvertrages werden 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist in Schweden zu zahlen.


1.2 Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die als Mietgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.


1.3 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichem Umfang genutzt werden. Die vereinbarte Personenzahl von Erwachsenen und Kindern darf nicht überschritten werden.


1.4 Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dadurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Vermieter besteht.


1.5 Campingwagen und Zelte dürfen auf dem Mietgrundstück nicht aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zu gleichen Maßnahmen wie bei Überbelegung.


1.6 Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Auf die zusätzliche Einreisebestimmungen wird ausdrücklich verwiesen.


1.7 Die Vermietung erfolgt in der Regel wochenweise von Samstag bis Samstag. Auf jeden Fall beginnt das Mietverhältnis jeweils am ersten Miet-Tag um 15.00 Uhr und endet am letzten Miet-Tag um 10.00 Uhr. Wird bei verfrühter Ankunft ein Haus durch den Mieter übernommen, können daraus keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.


1.8 Der Mietpreis schließt die im Angebot enthaltenen Leistungen ein, Nebenkosten, wie Strom, usw. werden nicht erhoben.


2. Zahlungen
Bei Abschluß des Vertrages sind 25% der vertraglichen Miete zur Zahlung fällig. Der Restbetrag muß bis zum Urlaubsende in Schweden laut Rechnung an Herrn Börje Bengtsson bezahlt werden. Bei der Bestätigung des Mietvertrages wird Ihnen die Rechnung zugeschickt.


3. Rücktritt


3.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt früher als 60 Tage vor Reisebeginn, verfallen 10% des Mietpreises.


3.2 Es sind zuzahlen bei Rücktritt:
60 - 45ten Tag vor Mietbeginn 25% der Miete (Anzahlung)
44 - 30ten Tag vor Mietbeginn 50% der Miete
ab 29ten Tag vor Mietbeginn die volle Miete
maßgeblich ist das Eingangsdatum bei Familie Curdt.


3.2 Der Mieter kann nur Minderung dieser Verpflichtung fordern, wenn es dem Vermieter gelingt, eine Neuvermietung vorzunehmen. Anrechenbar ist der erzielte Mietpreis abzüglich 25%.


3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese müssen sich unter Einhaltung der vorgenannten Fristen, schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten.


4. Gewährleistung


4.1 Bei Mängel der Mietsache oder bei Abweichung der Mietsache vom Angebot kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dieses Abhilfe verlangen ist binnen 24 Stunden nach Festellen des Mangels an den Vermieter oder dessen Beauftragten Börje Bengtsson zu richten.


4.2 Bei mündlicher Meldung ist der Mangel schriftlich festzuhalten und vom Vermieter oder dessen Beauftragten gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.


4.3 Bei Nichtbeachtung der Vorschriften aus 4.1 und 4.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch.


4.4 Dem Vermieter oder dessen Beauftragten Börje Bengtsson ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter darüber hinaus Schadensersatzforderungen wegen entgangenen Urlaubs geltend machen. Die Schadensersatzforderung ist in der Höhe auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.


4.5 Der Mieter ist verpflichtet, Minderungsansprüche oder Schadensersatzforderungen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Mietvertrages geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Abschluß des Mietzeitraumes.


4.6 Beansprucht der Vermieter eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen oder Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Überprüfung die Verjährungsfrist gehemmt.


5. Haftung


5.1 Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Personenschäden, die die Mieter und deren Kinder bei Benutzung der Mietsache erleiden.


5.2 Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt.


6. Pflichten der Mieter


6.1 Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Die Hausordnung ist zu beachten. Für Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam und Eltern für ihre Kinder.


6.2 Bettwäsche und Handtücher sind vom Mieter zu stellen.


6.3 Der Mieter hat eine ordnungsgemäße Endreinigung vorzunehmen. Wird festgestellt, daß diese unterblieben ist, sind 55,00 € zu zahlen.


7. Schlußbedingungen und Gerichtsstand


7.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.


7.2 Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.


7.3 Gerichtsstand ist Marburg oder ein Ort nach Wahl des Vermieters.


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