C h a r t e r v e r t r a g

Hiermit chartere/n ich/wir zu den mir/uns vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw., der genannten Charterbedingungen und der genannten Preise

das Boot des Eigners Wolfgang Curdt der Marke
RONNERDAHL - Inter Boat 445 Baujahr 1984
mit dem Motor der Marke
MERCURY 4 PS spezial zum Fischen


Vom. .................. bis ............... ,also für .......... Woche/n

zu einem Preis von 80,00 €/Woche Gesamtpreis: .........,..... €

Achtung! Chartern Eheleute oder mehrere Parteien das Boot, bitte immer alle Namen angeben und ggf. alle Mitcharterer mit unterschreiben lassen!

Name: Name:
Straße: Straße:
Wohnort: Wohnort:
als Charterer/Mitcharterer als Charterer/Mitcharterer


Ich/wir erklären ausdrücklich, daß ich/wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten habe/n und zu diesen Bedingungen chartern. Mit dem Gerichtsstand Marburg oder nach der Wahl des Eigners bin ich/sind wir einverstanden.

Der Chartervertrag wird wirksam, wenn er von Familie Curdt bestätigt wurde.



Unterschrift des Charterers
Unterschrift des Mitcharterers







Vertragsbedingungen des Chartervertrages

1. Chartervertrag
1.1 Der Chartervertrag wird zwischen dem Eigner und dem Charterer für die Dauer
1.2 der vereinbarten Charterzeit abgeschlossen.
1.3 Der Preis ist laut Rechnung an Börje Bengtsson zu zahlen.
1.4 Der Chartervertrag erstreckt sich auf die jeweils im Chartervertrag angegebenen volljährigen Personen, die als Chartergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.
1.5 Das Boot darf nur im vertraglichem Umfang von den angegebenen Personen benutzt werden. Kinder dürfen ohne Aufsicht eines Erwachsenen das Boot nicht mit Motorkraft fahren oder benutzen.
1.6 Die Hinweise zur Bedienung des Außenbordmotors sind unbedingt zu beachten.
2. Haftung
2.1 Der Eigner haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Charterers und auch nicht für Personenschäden, die die Charterer und deren Kinder bei Benutzung des Bootes erleiden.
2.2 Der Eigner haftet auch nicht für die vom Charterer verursachten Schäden.
2.3 Das Boot ist ordnungsgemäß abgeschlossen am vorgeschriebenen Liegeplatz festzumachen.
2.4 Im Hafen ist Langsamfahrt vorgeschrieben.
3. Gewährleistungen
3.1 Mängel oder Schäden am Boot sind vor der ersten Benutzung Herrn Börje Bengtsson oder der Familie Curdt mitzuteilen und schriftlich festzuhalten. Der Charterer kann verlangen, daß die Schäden möglichst kurzfristig behoben werden.
3.2 Bei Nichtbeachtung der Vorschrift aus 3.1 ist der Charterer nicht zur Minderung des Preises berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch.
3.3 Dem Eigner oder dessen Beauftragten Börje Bengtsson ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Charterer berechtigt vom Chartervertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Charterpreises zu fordern.
4. Pflichten der Charterer
4.1 Der oder die Charterer sind verpflichtet das Boot pfleglich zu behandeln und es nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Die Hinweise zur Bedienung des Motors sind unbedingt zu beachten. Für Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Charterer gemeinsam und Eltern für Ihre Kinder.
4.2 Für Schäden die am Boot und Motor durch unsachgemäße Benutzung entstehen, haften die Chartere in vollem Umfang.
4.3 Verursachte Schäden sind umgehend dem Eigner oder dessen Beauftragten Börje Bengtsson zu melden.
4.4 Für nicht ordnungsgemäß gemeldete Schäden kann der Eigner einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Der dem Nachcharterer evtl. zu erstattende Charterpreis aus Punkt 3.3 kann ebenfalls als Schaden geltend gemacht werden. Der Charterer hat eine ordnungsgemäße Endreinigung des Bootes vorzunehmen. Nach Absprache ist evtl. der Außenbordmotor abzunehmen und in die Garage zu stellen. Der Motor ist stets auch in der Garage durch das Schloß zu sichern.
5. Schlußbedingungen und Gerichtsstand
5.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Chartervertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Chartervertrages zur Folge.
5.2 Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.
5.3 Gerichtsstand ist Marburg oder ein Ort nach Wahl des Vermieters.


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